In vielen Städten und im Internet bestehen viele Dienstleister wie etwa Mitwohnzentralen, die sich auf die Bedürfnisse von multilokalen Kunden und Haushalten eingestellt haben.
Hier wollte ein Verband dem anderen die Nutzung dieser Domain untersagen lassen mit der Begründung, Mitwohnzentrale als Gattungsbegriff sei nicht schutzfähig.