Dabei wurden vier Schwerpunkte zur Schulentwicklung gesetzt: Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung, Gestaltung inner- und außerschulischer Partnerschaften, Mittelbewirtschaftung und Personalmanagement.
Voraussetzung ist, dass die betreffende Ausgabe durch einen Planvermerk im Haushaltsplan für übertragbar erklärt wurde und dass diese Übertragbarkeit eine sparsame Mittelbewirtschaftung fördert.