Die Position des (politischen) Leiters der Staatskanzlei wurde in der Folge meistens von einem Staatssekretär oder Staatsminister wahrgenommen, teilweise auch von Ministerialdirektoren.
Im selben Jahr wurde ihm die herausragende Stellung eines Ministerialdirektors eingeräumt, welche er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1931 ausfüllte.
Danach war er im württembergischen Innenministerium 1948 als Regierungsrat, 1949 als Oberregierungsrat und 1950 als Regierungsdirektor sowie als persönlicher Referent des Ministerialdirektors tätig.
Der Amtschef der Staatskanzlei ist damit unter den Amtschefs der Staatsministerien, die den Titel eines Ministerialdirektors tragen, herausgehoben und leitet deren wöchentliche Besprechungen.
In dieser Abteilung waren zwei Ministerialdirektoren tätig, der eine für die Verwaltung, der andere für technische Abteilungen wie die Hochbauabteilung zuständig.
1926 wurde er zum Regierungsrat befördert und erhielt als Persönlicher Referent des Ministerialdirektors unter anderem die Sachbearbeitung für die Personalangelegenheiten des höheren Dienstes.
Ministerialdirektoren dienen bei obersten Behörden des Bundes oder der Bundesländer (Ministerien, Bundestags- und Bundesratsverwaltung, Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt u. a.).