Eine Abschwächung erfährt der Multiplikatoreffekt durch die Mindestreservepflicht, der zufolge die Geschäftsbanken die Einlagen ihrer Kunden nicht in vollem Umfang als Kredite weiterreichen dürfen.
Bei der Zuwachs-Mindestreserve wird die Mindestreservepflicht nicht auf die mindestreservepflichtigen Einlagen bezogen, sondern lediglich auf deren Zuwachs.
Das lag einerseits an dem geringeren Verwaltungsaufwand und andererseits an der zunächst fehlenden Mindestreservepflicht für die ausstellenden Institute.