Das Lebensalter, ab dem diese gesetzliche Mindestrente frühestens ausgezahlt wird, wurde im Rahmen der Reform für Männer von 60 auf 65 Jahre erhöht, für Frauen von 55 auf 60 Jahre.
Menschen, die über 60 Jahre alt sind, erhielten keine Zahlungen, da ihr Lebensunterhalt durch den Anspruch auf eine gesetzliche Mindestrente gedeckt wird.