Sie schließt regionale und überregionale Flächentarifverträge über Mindestarbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Branche mit den Gewerkschaften ab.
Tarifverträge, die Mindestarbeitsbedingungen für bestimmte Branchen, insbesondere einen Branchen-Mindestlohn festlegen, können durch eine Rechtsverordnung nach oder Arbeitnehmerentsendegesetz eine allgemeinverbindliche Wirkung erlangen.
Daneben bietet das Gesetz aber auch eine rechtliche Möglichkeit, auch für alle im Inland tätigen Arbeitnehmer Mindestarbeitsbedingungen zur Geltung zu bringen.
Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der nur für einen Unternehmer tätig ist, können nach (Handelsgesetzbuch) ebenfalls Mindestarbeitsbedingungen gelten.
Der Inhalt der Mindestarbeitsbedingungen, die durch die Rechtsverordnung rechtsverbindlich werden, also etwa die Höhe des Mindestlohns, werden von der Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen oder deren Änderung vorgeschlagen.
Hierdurch sollen angemessene Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen und durchgesetzt werden sowie faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden.