Im Strahlenschutz ist der Dosisgrenzwert ein in Millisievert pro Kalenderjahr ausgedrückter Grenzwert für die zulässige Höchstbelastung durch ionisierende Strahlung.
Ab einer Einzelfall-Gesamtdosis von 1000 Millisievert versterben zehn Prozent der Personen innerhalb von 30 Tagen; eine Einzelfall-Gesamtdosis von 6000 Millisievert ist ohne sofortige intensivmedizinische Behandlung stets tödlich (Letale Dosis).
Das japanische Gesundheitsministerium setzte daraufhin die zulässige Gesamt-Äquivalentdosis für männliche Arbeiter in Kernkraftwerken in Notfallsituationen von 100 auf 250 Millisievert pro Jahr herauf.