Eine Besonderheit des deutschen Mietrechts ist es, zwischen einer Nutzung zu gewerblichen Zwecken und einer Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken zu unterscheiden.
Insbesondere im Mietrecht und im Arbeitsrecht ist dieses Erfordernis zur Nachfristsetzung bzw. zur Abmahnung durch spezielle Rechtsnormen bzw. eine gefestigte Rechtsprechung geregelt.
Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Mietrecht, Umweltgesetzgebung und öffentliche Kontrolle stellen deutliche Schranken der Verfügungsgewalt über das Eigentum dar.
Beispiel aus dem Mietrecht: Der Mietinteressent behauptet auf Nachfrage wahrheitswidrig, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und schließt daraufhin einen Mietvertrag ab.