Die Senatoren werden für eine vierjährige Legislaturperiode nach dem Mehrheitswahlrecht in allgemeiner und geheimer Wahl in hundert Wahlkreisen gewählt.
Die Sitze Parlament werden durch ein Mehrheitswahlrecht bestimmt, bei dem jeweils ein Direktkandidat pro Wahlbezirk für einen Sitz im Parlament gewählt wird.
Die Abstimmung erfolgte nach einem absoluten Mehrheitswahlrecht in Ein-Personen-Kreisen; erreichte in einem Wahlkreis kein Kandidat eine absolute Mehrheit, kam es bald darauf zu einer Stichwahl.