Medizinalassistent war zur Geltungszeit der Bestallungsordnung für Ärzte aus dem Jahre 1953 die Bezeichnung für einen Absolventen des Medizinstudiums, der noch nicht als Arzt bestallt war.
In jedem Bezirk wurde durch die Verwaltung ein approbierter Arzt als Medizinalrat sowie mindestens ein Arzt als Medizinalassistent und eine Hebamme angestellt.
Bis zu dessen Eintreffen hinderten sie einen herbeigeeilten Medizinalassistenten daran, dem Verletzten Erste Hilfe zu leisten, obwohl der Mann sich auswies und seine Arzttasche vorzeigte.