Auch außerhalb der Matur verfasste Arbeiten von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten können eingereicht werden, wenn sie den Anforderungen einer Maturarbeit entsprechen.
Maturaarbeiten, aber auch schriftliche Arbeiten, die von Gymnasiasten ausserhalb der Matur verfasst werden und einen ersten Schritt hin zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten aufweisen, können eingereicht werden.