Generalfeldmarschall: zwei gekreuzte silberne Marschallstäbe; Kragenspiegel wie Generaloberst, aber zusätzlich zwei gekreuzte Marschallstäbe in den Fängen des Reichsadlers.
Zunächst waren alle Generalobersten im Rang den Generalfeldmarschällen gleichgestellt (auf den Epauletten trugen sie die gekreuzten Marschallstäbe und drei Sterne).