Mit der Wertpapieraufsicht soll fairer und reibungsloser Handel mit Wertpapieren gewährleistet werden, ebenso Anlegerschutz und die Abwehr von Insiderhandel und Marktmanipulationen.
Damit hat die Bank in schwerer Weise gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation und ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen.
Auch wurde kritisiert, dass die Strombörse, an der der deutsche Strom gehandelt wird, keiner behördlichen Aufsicht unterliegt, die Insiderhandel und Marktmanipulation unterbinden könnte.
Artikel 12 der Marktmissbrauchsverordnung regelt die Tatbestandsvoraussetzungen der Marktmanipulation auf europarechtlicher Ebene einheitlich für alle Mitgliedstaaten.