Gebiete, in denen das Führen von Luftfahrzeugen ganz oder teilweise verboten ist, bezeichnet man je nach Grund und Ausmaß des Verbots als Luftsperrgebiet, Flugbeschränkungsgebiet oder Flugverbotszone.
Lufträume, die ein Staat über dem eigenen Hoheitsgebiet für Flüge restringiert (z. B. wegen militärischer Operationen, aus Sicherheitsgründen, bei politischen Anlässen), bezeichnet man dagegen als Luftsperrgebiete bzw. Flugbeschränkungsgebiete.