Es werden neben den theoretischen Inhalten in Fächern wie Flugverkehrskontrolle, Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Luftfahrtkunde und Technik auch praktische Fähigkeiten vermittelt.
Der theoretische Teil umfasst Fragen aus den Gebieten Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen.
Er ist aufgegliedert in die Fachgruppen Integration Luftraum, Luftrecht, Zertifizierung und Standards Luftfahrtsystem, Informationssicherheit, Luftfahrtunternehmen, Ausbildungsbetriebe und Personal, Drohnendetection und -abwehr, sowie Anwendungen und Projekte.
Nach der theoretischen Prüfung (welche die Themengebiete Meteorologie, Navigation, Technik, Aerodynamik, Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen und Menschliches Leistungsvermögen umfasst) darf der Schüler Streckenflüge alleine durchführen.
Luftfahrtrecht, auch Luftverkehrsrecht oder Luftrecht, bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt.