Er beherrscht die Jahreszeiten, den Regen und die Trockenheit, und ist für Hunger und Wohlstand zuständig, was auch Wohlstand durch Lotteriegewinne und Ähnliches einschließt.
Die Barauszahlung des Gewinns in einem Betrag bzw. der Anteil der Rentenzahlung, der dem Verbrauch des ursprünglichen Gewinns entspricht, unterliegt als Lotteriegewinn nicht der deutschen Einkommensteuer.
Man beschließt, sich am Jahrestag des Lotteriegewinns bei Leim zu treffen, und so geschieht es auch: Leim hat es zu Wohlstand gebracht, Zwirn und Knieriem aber sind hoffnungslos abgebrannt.