Bestehende Anwartschaften auf höhere Renten werden durch eine zehnprozentige Lohnsummensteuer finanziert, die ganz zu Lasten der Unternehmen gehen würde, aber nur für eine Übergangszeit vorgesehen ist.
Dazu wird in einer Übergangszeit zur Finanzierung eine extra Lohnsummensteuer (ca. 12 %) eingeführt, die ausschließlich von den Arbeitgebern getragen werden muss.
2 Abgabenordnung um eine Realsteuer oder Sachsteuer, auch wenn diese Einordnung nach der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer umstritten ist.
Allerdings wird in einer Übergangszeit von den Arbeitgebern eine 12%ige Lohnsummensteuer entrichtet, um den Vertrauensschutz bei den Renten zu finanzieren.