Der Lohnsteuerjahresausgleich ist von der Einkommensteuererklärung abzugrenzen, die der Arbeitnehmer nach Abschluss des Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt abgeben kann und unter bestimmten Voraussetzungen auch abgeben muss.
Im Rahmen des allgemeinen Lohnsteuerjahresausgleichs werden dann tatsächliches Einkommen des Jahres, die vom Arbeitgeber abgeführten Steuern und die vorab erhaltenen Lohnauffüllungen miteinander verrechnet.
Beim Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber wird der Jahressteuerbetrag so berechnet und ausgeglichen, dass er der Jahreseinkommensteuer für den Jahresarbeitslohn entspricht.
Aufgrund folgender Ausschlusstatbestände darf für einzelne Arbeitnehmer der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nicht durchgeführt werden (Abs.
Bei Lohnsteuerpflichtigen wird das besondere Kirchgeld im Rahmen eines Lohnsteuerjahresausgleichs, ansonsten unmittelbar durch das Kirchensteueramt festgesetzt.