Als Immobiliennachweis wird umgangssprachlich der für einen Immobilienmakler erforderliche Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über eine Immobilie bezeichnet, um im Streitfall einen vertraglichen Lohnanspruch gem.
Der Lohnanspruch setzt jedoch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder dessen Vermittlung voraus, außerdem einen Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des Vertrags.
Hat der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers anderweitige Einkünfte (aus seiner Arbeitsleistung), dann muss er sich diese Einkünfte auf den oben genannten Lohnanspruch anrechnen lassen.