Sie üben ihre Rechte im Allgemeinen durch die Teilnahme an der Hauptversammlung, durch ihr Recht auf Auskunft und auf Dividende sowie gegebenenfalls auf Liquidationserlös aus.
Mit der Quellensteuer werden Dividenden und Liquidationserlösen besteuert, die zugunsten ausländischer oder inländischer juristischen Personen von einer inländischen juristischen Person verteilt wurden.
Sie können einen Anspruch auf einen Anteil des Bilanzgewinns, einen Anteil des Liquidationserlöses oder auf den Bezug neuer Aktien verleihen, nicht aber andere Rechte.
Nach Verteilung des Liquidationserlöses an die Gesellschafter und der Erstellung der Schlussrechnung müssen die Abwickler die Beendigung der Abwicklung zum Handelsregister anmelden.
Steuerlich werden Genussscheine als Fremdkapital behandelt, wenn für den Investor keine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös des Unternehmens vereinbart ist.