Diese ideellen Werte stellen den subjektiven Liebhaberwert dar, der über das reine Vermögensinteresse hinausgeht und deshalb Affektionsinteresse genannt wird.
Hat sich jedoch – selbst innerhalb eines kleinen Interessentenkreises – ein Marktpreis gebildet (objektiver Liebhaberwert, Sammlerwert oder Kunstwert etwa bei Briefmarkensammlungen), entspricht er dem gemeinen Wert und ist versicherbar.
Wertlos in diesem Sinne sind insbesondere Objekte von reinem Liebhaberwert, aber etwa auch Rauschmittel, die der Täter sofort konsumieren, oder belastende Beweismittel, die er vernichten will.
Vor einem Einstieg in einen überbewertet und labil erscheinenden Aktienmarkt wird ebenso gewarnt wie vor verschiedensten Sammlungen (wie Kunst, Uhren, Briefmarken oder Porzellan), deren Liebhaberwert über dem Materialwert liegt.