Ein Erkennungszeuge ist im deutschen Recht eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) z. B. bei notariellen Vorgängen bestätigen kann.
Die am PC ausgedruckte Internet-Fahrkarte kann man zusammen mit einem Lichtbildausweis dem Schaffner zeigen, der die Buchungsnummer und die Namen mit seiner Fahrgastliste abgleicht.
Ziel war es, auch aufgrund des neuen Jugendschutzgesetzes, einen Ausweis für Jugendliche anzubieten, welcher einem Lichtbildausweis in Jugendschutzangelegenheiten (Altersnachweis) gleichzustellen ist.