Da mit der Leistungszulage außerordentliche Arbeitsleistungen honoriert werden sollen, wird sie nicht dauerhaft, sondern situativ befristet oder jederzeit nach billigem Ermessen widerruflich gewährt.
Bis auf die Leistungszulage orientiert sie sich normalerweise nicht am persönlichen Verhalten des Beschäftigten in einer Periode, sondern an dessen Situation.
1 BBesG, Leistungsprämien und Leistungszulagen zur Abgeltung herausragender besonderer Arbeitsleistungen an Beamte, Richter (die ihr Amt nicht ausüben), Soldaten und Staatsanwälte zu gewähren.
1 BBesG, Leistungsprämien und Leistungszulagen zur Abgeltung herausragender besonderer Leistungen an Beamte, Richter (die ihr Amt nicht ausüben), Soldaten und Staatsanwälte zu gewähren.