2 BUrlG hat der Arbeitgeber hinsichtlich eines Urlaubsbegehrens des Arbeitnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen“.
Da das Werkvertragsrecht anders als das Kaufrecht Verbraucher nicht in besonderer Weise schützt, ist dieses Leistungsverweigerungsrecht nicht beschränkt, wenn ein Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer vorliegt.
Der Vertragspartner kann sich auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn die fällige Gegenleistung nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurde.
Der Gesetzgeber wollte durch dieses Leistungsverweigerungsrecht insbesondere Händler schützen, die nicht gewerblich handeln oder über keine eigenen Reparaturmöglichkeiten verfügen.
Des Weiteren führt die Einrede der Verjährung zur Rechtshemmung in Form eines dauerhaften Leistungsverweigerungsrechts, und damit nicht zum Erlöschen des Anspruchs, die Anfechtung jedoch zum Erlöschen des Anspruchs.
Denn das Recht des Leasingnehmers, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er ihm übertragene Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten klageweise geltend macht, ist ein leasingvertraglich vereinbartes vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht.