Als Leistungsphasen werden die einzelnen Planungsabschnitte der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs bei der Realisierung von Bauvorhaben bezeichnet.
Die Honorarermittlung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt also anhand der Prozentsätze, der Honorarzone bzw. des Honorarsatzes innerhalb der Zone und der anrechenbaren Kosten.
Die Leistungsphase 7 ist im Leistungsbild der Tragwerksplanung nicht enthalten, kann jedoch als besondere Leistung separat vereinbart und beauftragt werden.
Das Tätigkeitsfeld umfasst unabhängig von Projektart und Größe städtebauliche Planung und Analyse, Objektplanung in allen Leistungsphasen, Projekt- und Baumanagement, Generalplanung, innenarchitektonische Maßnahmen oder die Revitalisierung von Bestandsobjekten.
Für die steuerliche Behandlung der Basisrente sind zwei Phasen zu unterscheiden, die Anwartschaftsphase (Ansparphase), in der die Beiträge entrichtet werden, und die Leistungsphase (Rentenphase).
Das Leistungsbild der Tragwerksplanung umfasst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 6, folgerichtig sind in der Anlage 14 in der Leistungsphase 8 keine Grundleistungen genannt.
Auf Grundlage der eingeholten Angebote und der in Leistungsphase 6 erstellten Leistungsverzeichnisse sind Preispiegel zu erstellen, welche eine Prüfung und Wertung der Angebote ermöglichen.