Da es sich um persönliche Wertzuweisungen ohne einen rein fachlichen Leistungsbezug handelt, können negative Aussagen in Verbalbeurteilungen die Schüler persönlicher treffen als reine Leistungsbewertungen.
Werden die Heizmittel vom Leistungsbezieher selbst beschafft, ist in der Regel eine Bevorratung für die Laufzeit des aktuellen Bewilligungszeitraums angemessen, darüber hinaus dann, wenn ein weiterer Leistungsbezug zu erwarten ist.
Nicht zu übermitteln sind anamnestische Diagnosen ohne Leistungsbezug im abzurechnenden Quartal und Zufallsbefunde ohne weiterführende Diagnostik oder Therapie.