Dabei unterscheidet das Gesetz verschiedene Grade der Abweichung von diesem Sorgfaltsmaßstab, nämlich die einfache (leichte), grobe Fahrlässigkeit (Leichtfertigkeit) und die Verletzung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
Die Gewissheit, mit dem richtigen Partner zu kommunizieren, ist durch die Leichtfertigkeit des Nutzers, das unbekannte Zertifikat anzunehmen, nicht mehr gegeben.