Dies betraf die rechtswidrige Tötung von unbewaffneten Zivilisten und Kindern, die ungerechtfertigte Hinrichtung von Kriegsgefangenen sowie Leichenschändung durch Abtrennen von Händen toter Aufständischer.
So sollen die Kämpfer die Menschen der befreiten Gebiete nach dem islamischen Recht behandeln, und so keine Racheakte oder keine Leichenschändung begangen werden.