Zudem wurden bei der Leichenöffnung zahlreiche Spuren schwerer Misshandlungen (Striemen in der Lenden- und Gesäßgegend sowie Blutunterlaufungen an der linken Bauchdecke) festgestellt.
Es gehörte ebenfalls zu den Aufgaben eines Prosektors, eine Leichenöffnung und Eingeweidebeschau durchzuführen, falls der Verdacht aufkam, dass eine höhergestellte Persönlichkeit vergiftet worden war.
Da Leichenöffnungen im Mittelalter einem kirchlichen Verbot unterlagen, wurden diese Maßnahmen meist von Laien aus dem Gefolge des Verstorbenen vorgenommen, manchmal auch von Mönchen, die den Sterbenden begleitet hatten.
Ab 1784 wurde er als Sekundararzt im neu eröffneten Allgemeinen Krankenhaus tätig und übernahm dort die Frühordinationen für arme Beamte, die chirurgische Betreuung der Geisteskranken und die gerichtlichen Leichenöffnungen.
Eine Obduktion (, von obducere: ‚bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs.