Der Lehrvertrag wird unter Bedachtnahme auf den Zweck der Ausbildung in einem in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberuf zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling schriftlich abgeschlossen.
Der Lehrvertrag soll auf qualifizierte berufliche Tätigkeiten vorbereiten und dazu die erforderlichen Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen) vermitteln.
Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Restaurant, Hotel- oder Gastbetrieb, der theoretische Blockunterricht erfolgt in der Berufsschule, dann der Abschluss der Ausbildung durch die Lehrabschlussprüfung.