Häufiger Anwendungsfall der Legalzession ist der Forderungsübergang von Forderungen aus unerlaubten Handlungen, bei denen Schadensrisiken durch Schadenversicherungen abgedeckt sind.
Umstritten ist, ob sich eine solche Legalzession aus einer Analogie zu anderen Vorschriften, die Fälle der akzessorischen Haftung betreffen, herleiten lässt.
Bei allen Formen der Legalzession löst eine Zahlung oder Erfüllung den gesetzlichen Abtretungsvorgang aus, ohne dass die Beteiligten eine rechtsgeschäftliche Abtretung vornehmen müssen.
Die Legalzession () ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt, ohne dass es hierzu eines besonderen Rechtsgeschäfts bedarf.