Als Folge der Transplantation zu großer Organe/Leberlappen kann ein anschließender Bauchdeckenverschluss schwierig bis unmöglich sein, es droht eine Sepsis.
Eine mögliche Entfernung eines Leberlappens, in dem sich der Tumor befindet, ändert auch nichts an dem Vorliegen der Leberzirrhose im verbliebenen Leberlappen.
Der Angeklagte habe einen bösartigen Tumor im rechten Leberlappen und werde das Ende des Verfahrens aller Voraussicht nach nicht erleben, es sei inhuman gegen einen Sterbenden zu verhandeln.
Anatomische Resektion: In diesem Fall wird ein gesamter Leberlappen oder auch einzelne, nebeneinanderliegende Segmente ihrer jeweiligen Blutversorgung entsprechend entfernt.
Aufgrund des geringen Platzangebots im Bauchraum eines Neugeborenen/Kleinkinds wird lediglich ein Leberlappen (Splitleber), welcher der Blutgefäßstruktur der Leber geschuldet die kleinste transplantierbare Einheit darstellt, transplantiert.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass sich die beiden (den größeren rechten und den kleineren linken) Leberlappen drainierenden Hauptgallengänge in der sog.