An den Leasingnehmer gelieferte Geräte werden vom Lieferanten falsch deklariert und überteuert abgerechnet, andererseits bestätigt der Leasingnehmer gegenüber der Leasinggesellschaft den Erhalt der deklarierten Geräte.
Da die Leasinggesellschaften Kaufrechte wie die Abnahme der Geräte an den Leasingnehmer abtreten, hat die Abwicklung bei krimineller Energie der Vertragspartner Schwachpunkte.