Im Gegensatz hierzu, ergeben sich selbst aus der Studie, welche dem Energiekonzept der Bundesregierung zu Grunde liegt, langfristig keine positiven volkswirtschaftlichen Effekte durch eine Laufzeitverlängerung.
Der Rat hatte zuvor mehrfach scharfe Kritik an der Energiepolitik der Regierung geübt, beispielsweise an der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke oder dem Bau neuer Kohlekraftwerke.
Da die Bundesregierung das Gesetz zur Laufzeitverlängerung ohne Beteiligung des Bundesrates durchsetzte, kündigte die Opposition frühzeitig an, eine Verfassungsklage einzureichen.
Dieses Gesetz wurde in den Folgejahren kontrovers diskutiert und auch eine Laufzeitverlängerung in die Debatte eingebracht, es kam jedoch zu keinen Gesetzesänderungen.