Bereits im Sommersemester 2003 wurden Studiengebühren für Langzeitstudenten eingeführt, die ihre Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten haben.
Gelegentlich wird die Bezeichnung polemisch in Medien und politischen Debatten allgemein auf Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Langzeitstudenten, Asylbewerber, oder auch Kinderreiche erweitert.
Insbesondere Langzeitstudenten, die lediglich eingeschrieben sind und diese Ressourcen gar nicht in Anspruch nehmen, stellen für die Hochschulen lediglich ein statistisches Phänomen dar.