Sein Lehrrepertoire umfasste neben der deutschen Privatrechtsgeschichte auch Genossenschaftsrecht, Urheber- und Erfinderrecht, Wertpapierrecht, Landwirtschaftsrecht, ferner Wasser-, Forst-, Jagd-, Fischerei- und Bergrecht, sowie skandinavische und schweizerische Rechtsgeschichte.
An letzterer war er von 2003 bis 2008 Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Europarecht sowie Direktor des Instituts für Völkerrecht und Europarecht und des Instituts für Landwirtschaftsrecht.
Sie behandeln die Tötung von Menschen, Körperverletzung, Menschenraub, Familienrecht, straflose Tötung, Dienstpflichten, Haustiere, Diebstahl, Brandstiftung, Landwirtschaftsrecht, Tarifrecht, das Religions- sowie das Sexualstrafrecht.
Weitergehend werden Rechtsgebiete abgedeckt die Umweltfragen tangieren, darunter Bau- und Fachplanungsrecht, Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutz- und Landesplanungsrecht sowie Jagd-, Fischerei-, Forst- und Landwirtschaftsrecht.