Der Marineinfanterie oblag die Bedienung der Geschütze und sonstigen Kampfmittel an Bord sowie die Führung des Enterkampfes nach den Regeln des Landkrieges.
Als Beispiel für die Bandbreite der behandelten Themen dient eine jüngere Ausgabe, in der Artikel über Landkriege, Landnutzung und Selbstbestimmung der Aborigines behandelt werden.
Das Nehmen von Geiseln, Auferlegung von Kontributionen und Hauszerstörungen entsprachen durchaus den damals im deutschen Heer gültigen Regularien, wie sie im Handbuch Kriegsbrauch im Landkriege niedergelegt waren.