Außerordentliche Landessporttage finden nur statt, wenn es das Interesse des Landessportbundes erfordert, das Präsidium oder mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder ihn beantragt.
Bestehend aus den Kindern und Jugendlichen der Mitgliedsvereine des Landessportbundes und den gewählten Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern gestaltet sie ihre Arbeit in eigener Verantwortung.