Zur direkten Anfechtung einer Satzung führte der Gesetzgeber das Instrument der Normenkontrolle ein, für das die Landessozialgerichte in erster Instanz zuständig sind.
In dieser Zeit an den Landessozialgerichten war sie zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen der Rentenversicherung, der Arbeitsförderung, der Krankenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende.