Die Höhe des Mindestkapitals beginnt je nach Landesrecht und Rechtsform bei null und geht bis zu einem gesetzlichen festgelegten Mindestbetrag der Landeswährung.
Es ist zu berücksichtigen, dass derartige Mustervorschriften und Mustererlasse lediglich als Grundlage für die Umsetzung ins spezifische Landesrecht dienen.
Gemeinschaften, die Kirchensteuer erheben, sind allerdings nach dem jeweiligen Landesrecht verpflichtet, die Kirchensteuerbeschlüsse und Jahresrechnungen öffentlich auszulegen.
Da das Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen durch das jeweilige Landesrecht bestimmt wird, weichen die Vorgaben zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse mitunter deutlich voneinander ab.
In den meisten Naturschutzgesetzen ist inzwischen die explizite Schutzkategorie Europaschutzgebiet dafür vorgesehen, sie dient der direkten Übernahme des gemeinsamen Rechts in Landesrecht.