In der nächsten Legislaturperiode vertrat er lediglich 1949 einmal, bis er von 1951 bis 1954 wieder ordentliches Mitglied im ersten gesamtgrönländischen Landesrat war.
Die gewählten Landesräte trafen sich bis 1962 einmal im Jahr und danach zweimal pro Jahr, wobei jede Legislaturperiode vier bis acht Sitzungen umfasste.
In späterer Zeit, etwa nach der Dekolonialisierung, wurde von der Regierung Veranlasstes nur noch dann ausgeführt, wenn der Landesrat diesem zugestimmt hatte.