Obwohl die Landespolizei gemäß dem Polizeibeamtengesetz von 1928 nunmehr offiziell als Schutzpolizei bezeichnet wurde, hielt sich der bisherige Begriff im Sprachgebrauch.
In der Zeit des Nationalsozialismus verlor das Orchester viele jüngere Musiker, da sie 1935 bei der Eingliederung der Landespolizei in die Wehrmacht Regimentskapellen zugeordnet wurden.
Weitere Reformen wie die Übertragung der Landespolizei von dem Reservebataillon auf ein spezielles Landjägerkorps wurden vorbereitet, kamen aber aufgrund der Märzrevolution nicht mehr zur Umsetzung.