Die privaten Rundfunkveranstalter werden von den jeweiligen staatsfrei organisierten Landesmedienanstalten überwacht, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sowie der Landesmediengesetze kontrollieren.
Die Sendung wurde wegen einer fehlerhaften Lizenzvergabe der zuständigen Landesmedienanstalt und mehreren Gerichtsurteilen aus dem Programm genommen und wird seitdem nicht mehr produziert.
Es seien sowohl interne Absprachen als auch Lizenzauflagen der Aufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten wiederholt und in eklatanter Weise missachtet worden.
In dieser Funktion war er zugleich Mitglied in der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und auch der Gesamtkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten.