Die jeweilige Landesjustizverwaltung stellt nur so viele Assessoren in den Justizdienst ein, wie nach Ablauf der Probezeit entsprechende Planstellen für Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit vorhanden sind.
Gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung kann innerhalb von drei Monaten Klage bei der Zivilkammer des zuständigen Landgerichts erhoben werden.
Die Landesjustizverwaltungen haben von dieser Möglichkeit bisher in unterschiedlichem Umfang und mit verschiedenen technischen Lösungen Gebrauch gemacht.