Wie der Landeshauptmann und die übrigen Mitglieder der Landesregierung wird auch der Landesstatthalter vom Landtag gewählt, jedoch in einem separaten Wahlgang.
Koordinator der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes, der sich des Amtes der jeweiligen Landesregierung als Hilfsorgan bedient.