Die gleiche Rechtswirkung kann durch Ausweisungen als Ziel der Raumordnung in Regionalplänen oder Landesentwicklungsplänen / Landesentwicklungsprogrammen erreicht werden.
Zur Durchführung der Landesraumordnung erlassen sie Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesraumordnung sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan, Regionalplan) geregelt sind.
Die Länder füllen das Rahmengesetz mit der Aufstellung von Landesentwicklungsprogrammen und Landesentwicklungsplänen aus, mit denen sie ihren Raum entsprechend dieser Grundkonzeption ausweisen, entwickeln und fördern.