Neben seiner Tätigkeit in der Verwaltung begann er, sich rechtswissenschaftlich zu betätigen; darüber hinaus war er als ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht tätig.
Dagegen waren die Landesarbeitsgerichte als Berufungsinstanz den Landgerichten sowie das Reichsarbeitsgericht als Revisionsinstanz dem Reichsgericht angegliedert.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind die Spruchkörper beim Arbeitsgericht und beim Landesarbeitsgericht durch einen Berufsrichter und je einen Vertreter der Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberseite besetzt.