Der Ländervergleich beruht sowohl auf Aggregatsdaten als auch auf aggregierten Individualdaten, die zum Teil auch für eine detailliertere Analyse von Subgruppen, nach Geschlecht, Alter oder Staatsangehörigkeit, genutzt wird.
Der Landtagspräsident und die Fraktionsvorsitzenden bekommen eine im Ländervergleich moderate Zulage, nämlich zusätzlich 72 Prozent der Grundentschädigung.
Im Gegensatz dazu werden, beispielsweise bei Ländervergleichen, oftmals vereinheitlichte Daten (Aggregatsdaten) etwa aus der amtlichen Statistik herangezogen.
Im Ländervergleichen zeigte sich ein sehr großer Einfluss des politischen, institutionellen und sozialen Rahmens auf das längerfristige Wirtschaftswachstum.