Es sollte die Gemüter etwas beruhigen, dass man in Zukunft einen Roman auch vor Gericht gründlich und mit Kunstverstand betrachten muss, bevor man ein Urteil fällt.
Beim künstlerischen Schaffen wirkten Intuition, Fantasie und Kunstverstand zusammen; es sei primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck, und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers.