Im Jahr 1978 übernahm die Kultusministerkonferenz diese Aufgabe und veröffentlichte mehrmals jährlich Informationshefte mit Auszügen aus den Entscheidungen.
Der deutschen Kultusministerkonferenz zufolge ist das Kulturerbejahr vor allem Ergebnis einer gemeinsamen Anregung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände.
Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.
In einem Brief an die Kultusministerkonferenz begründete sie ihre Ablehnung damit, dass das dafür notwendige parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu lange dauere.